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Gehaltsrahmenabkommen TV für Groß- und Außenhandel Nordrhein-Westfalen (NRW)

Ausführlicher Gehaltsrahmenabkommen TV für Groß- und Außenhandel Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 1. Mai 1980 einschließlich der Hilfs- und Nebenbetriebe sowie für die von diesen Betrieben beschäftigten Angestellten auch bei einer Tätigkeit außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs.

 

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