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Friseurhandwerk Manteltarifvertrag Bayern

Kurzbeschreibung:   Manteltarifvertrag Nr. 2/2004 für das Friseurhandwerk im Land Bayern. Auf 17 Seiten finden sich genaue Regelungen zu Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, den regelmäßigen Arbeitszeiten, gegebenenfalls nötigen Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit, daraus entstehenden Mehransprüche bei der Lohnzahlung, Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Überdies wird die Arbeitsbefreiung des Arbeitnehmers mit und ohne Lohnfortzahlung aufgeschlüsselt und die Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt.

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